Regelung bei Sonderbestellungen von Saatgut

  31.05.2023 07:02
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Beim Saatgut haben wir für Sonderbestellungen folgende Geschäftsbedingungen:

Sonderbestellungen erfolgen immer auf eigenes Kundenrisiko. Die Auslieferung wird durch die Belieferung vonseiten unserer Vorlieferanten bedingt. Für die rechtzeitige Auslieferung übernimmt der Landhandel Nord-West keine Garantie. Eine Abnahme des bestellten Saatgutes durch Sie als Kunden hat auch dann zu erfolgen, wenn dieses erst nach dem gewünschten Termin geliefert wird. Saatgut, das aufgrund Unkenntnis eines Mitarbeiters dennoch angenommen wird, wird gegen eine Lagergebühr eingelagert. Eine Gutschrift erfolgt nicht.
Sonderbestellungen sind grundsätzlich nicht retourefähig.

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